TI-Fachanwendungen – neue Vergütungsregelung

27.07.2023 | Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet die Grundlage für digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das Notfalldaten­management. Der Ausbau der TI erfolgt schrittweise, wobei mittlerweile mehr Anwendungen in kürzeren Abschnitten dazu kommen. Was die Kostenerstattung von TI-Komponenten anbelangt, gibt es seit dem 1. Juli 2023 eine grundlegende Änderung: Statt der Erstattung für einzelne Komponenten, erhalten Praxen nun eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Die Auszahlung dafür wird wohl weiterhin quartalsweise zusammen mit der Schlusszahlung zum jeweiligen Quartalsende erfolgen und geschieht automatisch.

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist die Installation folgender Anwendungen:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)

Die KVen erfahren über die Quartalsabrechnung, welche TI-Anwendungen technisch funktionsbereit sind. Wenn mehr als eine der Anwendungen fehlt, wird keine Pauschale gezahlt. Wir hatten Sie kürzlich zu diesem Thema bereits angeschrieben und Sie über eventuell fehlende Module informiert.

Sollten Sie unsicher sein, welche TI-Anwendungen in Ihrer Praxis bereits zum Einsatz kommen, dann können Sie dies einfach in Ihrem M1 nachprüfen. Die Anleitung dafür entnehmen Sie bitte dem hier beigefügten Dokument. Weitere Infos zur neuen TI-Finanzierung finden Sie hier.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich jederzeit an uns.

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