ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern*Unternehmerinnen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, zusammenfassend und in der Folge „Kunden*Kundinnen“ genannt. Für alle Rechtsgeschäfte gegenüber vorgenannten Kunden*Kundinnen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des*der Kunden*Kundinnen erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Alle von uns gelieferten Produkte und Leistungen, unabhängig davon ob diese materiell oder immateriell sind (z. B. Software oder digital bereitgestellte Programme), gelten im Sinne dieser Geschäftsbedingungen als Vertragsgegenstand.
3. Der*die Kunde*Kundin ist verpflichtet, nutzungsrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen der Hersteller*innen zusätzlich zu unseren vertraglichen Bestimmungen einzuhalten, wenn wir z.B. zugekaufte Software liefern.
- Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweils vereinbarten Leistungs- und Vertragsbestimmungen der jeweiligen Module oder Dienstleistungen.
§ 2 Angebote/Kostenvoranschläge, Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.
2. Angebote von Kunden*Kundinnen gelten erst als angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigt oder die Bestellung ausgeführt haben.
3. Unsere Kunden*Kundinnen verpflichten sich, unsere Angebote sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt vor allem für Angebote, bei denen wir den Preis aufgrund von Angaben des*der Kunden*Kundinnen, z.B. einem Lasten- oder Pflichtenheft kalkuliert haben.
4. Alle Daten in Prospekten, Flyern, Broschüren oder auch in unseren Angeboten sind ausschließlich und müssen branchentechnisch bedingt nicht immer dem neuesten technischen Stand entsprechen. Bei Ausführung der Arbeit sind wir berechtigt, spezielle Teilbereiche innerhalb unserer Leistungen auszutauschen oder zu ändern, sofern sich durch den*die Kunden*Kundin dadurch keine Nachteile der Funktionen ergeben.
5. Wir behalten uns vor, Unteraufträge zu vergeben.
6. Abweichende Bedingungen auf Auftragsvordrucken des Kunden werden auch durch Annahme des Auftrags nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
Wir behalten uns jegliche Urheber- und Eigentumsrechte an den dem*der Kunden*Kundin überlassenen Unterlagen vor. Dies sind vor allem Angebote, Preiskalkulationen, Auflistungen mit technischen Details, Zeichnungen, von uns erstellte Lastenhefte, Pflichtenhefte oder sonstige Ausarbeitungen, in jedem Format, also auch auf elektronischem Weg übermittelte Daten. Auf Verlangen von uns sind diese wieder herauszugeben oder zu löschen bzw. zu zerstören. Eine Über- oder Weitergabe der vorgenannten Unterlagen etc. an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise
1. Alle in Prospekten, Flyern, Broschüren, Angeboten, Rechnungen oder sonstigem Informationsmaterial oder Dokumenten angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Auslieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Alle Preise werden in EURO angegeben, zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten. Soweit Zölle, Gebühren, sonstige Abgaben oder auch die Künstlersozialversicherung anfallen, trägt diese der Kunde, dies auch für den Fall der späteren Nacherhebung.
3. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der*die Kunde*Kundin ohne weitere Mahnung in Verzug.
4. Bei Annahmeverzug des*der Kunden*Kundin werden unsere Forderungen unabhängig der noch nicht erfolgten Lieferung fällig.
5. Nicht im Angebot oder im Kostenvoranschlag angegebene, aber auf nachträgliche Bestellung ausgeführte oder gelieferte Leistungen oder Waren werden generell zusätzlich verrechnet.
6. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung seitens des*der Kunden*Kundin sind nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
7. Preisänderungen wegen höherer Lohn- oder Materialkosten für Auslieferungen, die 3 Monate oder länger nach Vertrags- oder Bestelldatum erfolgen, behalten wir uns vor.
8. Kündigt uns ein*e Kunde*Kundin einen Werkvertrag, bevor wir mit der Ausführung beginnen konnten, behalten wir uns einen pauschalen Vergütungsanspruch in Höhe von 15 % des vereinbarten Auftragswertes vor, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 5 Leistungs- und Lieferfristen
1. Unsere Liefertermine und -fristen sind generell unverbindlich und freibleibend.
Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir diese nicht zu vertreten haben.
2. Wir haben keine Leistungs- und Lieferverzögerungen zu vertreten, wenn diese aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Vorfällen geschehen, die die Leistung oder Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Naturkatastrophen, Unfälle, Krieg, Terror, Energie- oder Rohstoffmangel, sonstige Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen und Maßnahmen, auch wenn diese bei unseren Vorlieferanten auftreten.
3. Wir behalten uns vor, aufgrund o.g. Behinderungen die Leistung oder Lieferung um die Dauer der Behinderung aufzuschieben oder ggf. ganz vom Vertrag zurückzutreten.
4. Befindet sich der*die Kunde*Kundin mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug, verlängert sich die Leistung oder Lieferung ebenfalls um den entsprechenden Zeitraum.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der*die Kunde*Kundin sich vertragswidrig verhält.
2. Der*die Kunde*Kundin ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der*die Kunde*Kundin diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der*die Kunde*Kundin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der*die Kunde*Kundin für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der*die Kunde*Kundin ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem*der Abnehmer*in aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der*die Kunde*Kundin schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der*die Kunde*Kundin bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der*die Kunde*Kundin seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den*die Kunden*Kundin erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des*der Kunden*Kundin an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des*der Kunden*Kundin als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der*die Kunde*Kundin uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den*die Kunden*Kundin tritt der*die Kunde*Kundin auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des*der Kunden*Kundin freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 7 Nutzungsrechte
1. Nutzungsrechte im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich insbesondere auf das Recht an der Nutzung von Software, Homepages, E-Mail-Services, Content-Service im Bereich Newsletter, Posts auf Internetportalen und Speicherplätzen auf unseren Servern.
2. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den*die Kunden*Kundin über.
3. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich zeitlich unbeschränkt eingeräumt, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde (z. B. bei Miet- oder Subskriptionsmodellen). Der*die Kunde*Kundin ist berechtigt, eine Sicherungskopie, die als solche zu bezeichnen ist und den*die Urheber*in ausweisen muss, zu erstellen. Dem*der Kunden*Kundin ist es nicht gestattet, Unterlizenzen zu erteilen, Vervielfältigung (mit Ausnahme der Sicherungskopie) vorzunehmen oder die Software an unbefugte Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verkaufs an Dritte verliert der*die Kunde*Kundin sein Nutzungsrecht, dieses geht dann gemäß den hier getroffenen Bestimmungen auf den*die Käufer*in der Software über.
4. Soweit keine ausdrückliche rechtliche Erlaubnis besteht, darf der*die Kunde*Kundin kein Reverse Engineering (Nachkonstruktion einer Software), keine Disassemblierung (Funktionsanalyse) und keine Dekompilierung (Wiederherstellung des Quellcodes aus der kompilierten Datei) der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
5. Bei der Überlassung urheberrechtlich geschützter Leistungen wie z.B. Grafiken, Layouts, Homepages oder deren Entwürfe, Lastenhefte, Pflichtenhefte oder andere kreative Leistungen wie Texte, Sprachbeiträge
etc. dürfen diese Leistungen nur nach vollständiger Bezahlung und nur für den bestellten Zweck eingesetzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Nutzungslizenz ausschließlich auf den bestellten Zweck. Eine weitere Nutzung ist nur gestattet, wenn dies vorher mittels schriftlicher Vereinbarung oder einer schriftlichen Lizenz vereinbart wurde.
§ 8 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von gegen uns bestehender Forderungen an Dritte ist ausgeschlossen, außer wir stimmen der Abtretung ausdrücklich und schriftlich zu. Eine solche Zustimmung gilt dann jeweils nur für den entsprechenden Einzelfall.
§ 9 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht wie folgt auf den*die Kunden*Kundin über: Bei Lieferung ohne Inbetriebnahme vor Ort bei dem*der Kunden*Kundin geht die Gefahr auf den*die Kunden*Kundin über, sobald sie versendet oder abgeholt wurden, auch wenn wir den Versand selbst übernehmen. Unsere Ware wird generell nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des*der Kunden*Kundin transportversichert. Bei Lieferungen mit Inbetriebnahme vor Ort gehen Gefahren bei Übergabe oder nach Abnahme auf den Kunden über.
2. Treten Verzögerungen aus Gründen auf, die der*die Kunde*Kundin zu vertreten hat, z.B. beim Versand, bei der Zustellung, oder auch durch fehlende Informationen, die den Beginn der Arbeiten am Projekt verzögern, sowie wenn der*die Kunde*Kundin in Annahmeverzug kommt, gehen ab dem Moment der Verzögerung die damit verbundenen Gefahren auf den*die Kunden*Kundin über.
3. Annahmeverweigerung aus belanglosen Gründen oder bei nichtigen Mängeln ist nicht zulässig.
4. Wir behalten uns vor, nur Teillieferungen zu senden.
5. Wir übernehmen keine Gewähr für die günstigste Versandart.
§ 10 Annahmeverzug, Zahlungsverzug
1. Bei Annahmeverzug des*der Kunden*Kundin behalten wir uns das Recht vor, auf Kosten und Gefahr des*der Kunden*Kundin die Ware für die Dauer der daraus resultierenden Verzögerung in einem beliebigen Lager einzulagern.
2. Befindet sich der*die Kunde*Kundin in Annahmeverzug, so setzen wir eine schriftliche angemessene Frist zur Abnahme. Kommt der*die Kunde*Kundin seiner Annahmeverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, so können wir nach unserer Wahl anstatt Vertragserfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder eine Schadenersatzpauschale i.H.v. 15% des Auftragswertes zu verlangen. Für den Fall des pauschalisierten Schadenersatzes steht dem*der Kunden*Kundin wie auch uns das Recht zu, einen wesentlich höheren oder einen wesentlich niedrigeren Schaden nachzuweisen oder den Nachweis zu erbringen, dass gar kein Schaden entstanden ist. Das Recht zum pauschalisierten Schadenersatz besteht auch für den Fall der Insolvenz, wenn der Insolvenzverwalter vom Recht der Nichtvertragserfüllung Gebrauch macht.
3. Bei Zahlungsverzug des*der Kunden*Kundin behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, wenn der*die Kunde*Kundin nach erfolgter Mahnung innerhalb der dort gesetzten Zahlungsfrist nicht zahlt. Der*die Kunde*Kundin muss in diesem Fall sofort alle Waren, die innerhalb dieses Vertrages geliefert wurden, an uns zurückgeben. Außerdem gehen die in § 7 dieser AGB genannten Nutzungsrechte nicht auf den*die Kunden*Kundin über. Bereits zur Nutzung überlassene Rechte sind unverzüglich zurückzugeben bzw. im Falle von z.B. übergebener Software von allen Datenträgern zu löschen.
§ 11 Mitwirkung und Pflichten des*der Kunden*Kundin
1. Bei der Vertragsabwicklung hat der*die Kunde*Kundin verschiedene Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Diese werden entweder nachfolgend aufgeführt oder gesondert vereinbart. Sollten diese Pflichten nicht erfüllt werden, kann keine Haftung für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten übernommen
werden.
2. Der*die Kunde*Kundin benennt für jedes Projekt eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in, der*die für uns bei Rückfragen oder Problemen zur Verfügung steht.
3. Der*die Kunde*Kundin stellt frühzeitig, in ausreichender Menge und mit entsprechenden Qualifikationen Mitarbeitende bzw. Facharbeitende bereit, die die nötigen Hilfsmittel, Unterlagen, Informationen und Auskünfte, z.B. über benötigte Zugangsdaten, in angemessener Zeit bereitstellen.
4. Der*die Kunde*Kundin stellt uns frühzeitig, in ausreichender Menge und mit entsprechender Ausstattung oder technischen Eigenschaften benötigtes Arbeitsmaterial bereit, das wir zur Erfüllung unserer Vertragspflichten benötigen. Dazu gehören unter anderem z.B. die Stromversorgung, Zugang zu den Produkten, Stellflächen für Gerätschaften und Arbeitsmaterial unserer Techniker*innen.
5. Der*die Kunde*Kundin benennt eine*n oder mehrere zum Abruf von Leistungen befugte Mitarbeitende. Sofern der*die Kunde*Kundin keine zum Abruf von Leistungen befugte Mitarbeitende benennt, ist davon auszugehen, dass alle Mitarbeitende des*der Kunden*Kundin zum Abruf von Leistungen befugt sind.
6. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, bei Einsätzen vor Ort alle arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.
7. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal täglich, extern oder online Backups seiner Daten zu erstellen.
8. Der*die Kunde*Kundin ist für seine Systempflege selbst verantwortlich, sofern er uns nicht damit gesondert beauftragt. Für Schäden oder Ausfälle, die auf fehlende oder unzureichende Wartung der Systeme zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
9. Der*die Kunde*Kundin ist für die Rechtmäßigkeit und für das Einhalten der Vorschriften bzgl. Arbeitsplatzausstattung und Arbeitssicherheit selbst verantwortlich. Werden Vorschriften nicht eingehalten kann keine Haftung übernommen werden.
10. An der Software, die uns im Rahmen eines Vertrages zur Erfüllung unserer Vertragsbedingungen von dem*der Kunden*Kundin zur Verfügung gestellt wird, erhalten wir alle Rechte zur Nutzung, soweit nötig und vertraglich vereinbart.
11. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, die Offenlegung aller von uns zur Erfüllung unserer Vertragsbedingungen benötigten Schnittstellen beim Hersteller anzufordern und uns zur Verfügung zu stellen.
12. Wir überprüfen innerhalb unserer Leistungen nicht, ob die eingesetzten Systeme ordnungsgemäß lizenziert sind, insbesondere ob alle Serverlizenzen, Clientlizenzen, Clientzugriffslizenzen, Benutzerlizenzen, etc. vorliegen. Der*die Kunde*Kundin ist alleine für die ordnungsgemäße Lizenzierung seiner Systeme verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
13. Der*die Kunde*Kundin sichert zu, dass alle von ihm zur Auftragsbearbeitung übergebenen Daten, Dokumente, Bilder, Schriftzüge, Layouts etc. frei von Rechten Dritter sind und im Zuge der Auftragsbearbeitung von uns frei verwendet werden können. Der*die Kunde*Kundin stellt uns diesbezüglich von jedweder Haftung und jedwedem Schadenersatz gegenüber Dritten frei.
14. Werden die Mitwirkungspflichten von dem*der Kunden*Kundin nicht, verspätet oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die vereinbarten Leistungs- und Lieferfristen um einen angemessenen zeitlichen Rahmen. Alle unsere Vertragserfüllungspflichten, die die Mitwirkungspflicht des*der Kunden*Kundin erfordern, werden in dieser Zeit gehemmt bzw. ausgesetzt, außerdem tritt unsererseits kein Verzug ein.
15. Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. Kosten, Aufwendungen, sonstige Nachteile und auch Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Klauseln und/oder die sich aus in weiteren Verträgen genannten Mitwirkungspflichten des*der Kunden*Kundin ergeben, gehen zu Lasten des*der Kunden*Kundin.
16. Insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung, der Entwicklung einer Homepage etc. hat der*die Kunde*Kundin ein Pflichtenheft zu erstellen. Das Pflichtenheft muss eine detaillierte, konkrete und ausführliche, im umfassenden Maße ausformulierte Aufstellung aller von dem*der Kunden*Kundin gewünschter Funktionen enthalten. Zudem hat der*die Kunde*Kundin eine*n feste*n Ansprechpartner*in für das jeweilige Projekt zu benennen und sicher zu stellen, dass diese*r stets und kurzfristig während der üblichen Betriebszeiten erreichbar ist.
17. Bei agilen Entwicklungsmethoden wie z.B. Scrum oder Kanban hat der*die Kunde*Kundin detaillierte, konkrete und ausführliche Angaben zu machen und insbesondere eine*n feste*n Ansprechpartner*in für das jeweilige Projekt zu benennen und sicher zu stellen, dass dieser stets und kurzfristig während der üblichen Betriebszeiten erreichbar ist.
18. Bei agilen Entwicklungsmethoden werden die Leistungen von Sprint zu Sprint neu festgelegt und können vom Pflichtenheft abweichen. Bei Umstieg auf agile Entwicklungsmethoden stellt das Pflichtenheft nicht mehr die Grundlage der vertraglich zu erbringenden Leistungen dar. Das vereinbarte Projektbudget wird dann zur Abarbeitung der jeweiligen Sprints eingesetzt, wobei nicht zugesagt wird oder vereinbart ist, dass das ursprünglich festgesetzte Budget ausreicht, alle gewünschten Funktionen, die sich durch die Umstellung auf die agile Entwicklungsmethode ergeben bzw. dann vom Kunden gewünscht sind, umgesetzt und realisiert werden können. Der ursprünglich vereinbarte Erfolg wird dann nicht mehr geschuldet. Jede einzelne Umsetzung der von dem*der Kunden*Kundin innerhalb eines Sprints gewünschten Leistungen und Funktionen wird nach jedem Sprint separat abgenommen.
19. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, in ausreichendem Umfang Testdaten zur Verfügung zu stellen, die es uns ermöglichen, insbesondere während der Bearbeitung und Erstellung einer Software oder Homepage, ständige Funktionsprüfungen etc. vorzunehmen.
20. Der*die Kunde*Kundin trägt die Verantwortung für die vollumfängliche Zugänglichkeit und Verfügbarkeit des Installationsortes, insbesondere hinsichtlich Verkabelungen, vorhandener Hard- und Software (sofern sie nicht von uns geliefert wird), Strom-, Telefon- und Internetanschlüsse.
§ 12 Gewährleistung
1. Der*die Kunde*Kundin hat festgestellte Mängel unverzüglich, im Sinne von § 377 HGB, nach Erhalt oder Übergabe bzw. Auslieferung oder nach Feststellen der Mängel schriftlich mitzuteilen.
2. Nach dem momentanen Stand der Technik können Fehler in Software nicht ausgeschlossen werden. Auf diesen Umstand wird der*die Kunde*Kundin hingewiesen. Sollten Fehler auftreten werden Updates nötig, um diese zu beseitigen. Für diese ist eine angemessene Realisierungszeit notwendig, die der*die Kunde*Kundin im Mangelfall akzeptieren muss.
3. Bei Mängeln steht es uns zu, selbst zu wählen, ob wir die Nacherfüllung durch eine Mängelbeseitigung oder durch Nachlieferung erfüllen. Das Recht auf Rücktritt hat der*die Kunde*Kundin erst, wenn 4 Wochen nach Anzeige der Mängel keine Reaktion von uns erfolgt, oder die Nacherfüllungsversuche dreimal hintereinander fehlgeschlagen sind.
4. Fehler muss der*die Kunde*Kundin genau beschreiben und sich ggf. auch telefonisch helfen lassen.
5. Mängel müssen schriftlich mitgeteilt werden.
6. Mängel gelten nicht bei von dem*der Kunden*Kundin zu verantwortender nachträglicher Veränderung der Produkte, unsachgemäßer Nutzung, normalem Verschleiß, Versagen der Komponenten der Systemumgebung, Bedienerfehlern, unzureichender Wartung, Installation von Produkten Dritter oder bei Gebrauch entgegen den Hersteller-Richtlinien.
7. Ansprüche des*der Kunden*Kundinnen wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Gegenstandes an den*die Kunden*Kundin. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Wir gewähren keine Garantie, außer es wurde gesondert und schriftlich vereinbart.
9. Äußerungen im öffentlichen Kontext, z.B. Werbeaussagen von Lieferanten*Lieferantinnen, der Hersteller*innen, oder sonstiger Dritter, stellen keine vertraglich vereinbarte Eigenschaft dar.
§ 13 Haftung/Haftungsbeschränkung
1. Wir haften nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Außerdem haften wir im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, soweit dieses eine verpflichtende Haftung vorsieht.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), unserer Organe, Bevollmächtigten, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen*Erfüllungsgehilfinnen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Bevollmächtigten, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen*Erfüllungsgehilfinnen.
4. Für Schäden durch Datenverlust haften wir nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den*die Kunden*Kundin entstanden wäre. Der*die Kunde*Kundin ist verpflichtet, in angemessenen Abständen Datensicherungen seiner*ihrer Daten durchzuführen, sofern BUSYS nicht ausdrücklich mit der Durchführung von Datensicherungen beauftragt wurde. Eine Überprüfung der Wiederherstellbarkeit von Datensicherungen ist nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Datensicherungen dienen der Wiederherstellung von Daten, stellen jedoch keine Garantie für eine vollständige Wiederherstellung aller Daten dar.
5. BUSYS haftet für Schäden, die durch Schadsoftware, Cyberangriffe, Phishing, Ransomware oder vergleichbare externe Angriffe entstehen, nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen (siehe §13 Abs. 2).
6. Müssen IT-Systeme, z.B. Server, Telefonanlagen, einzelne PCs oder Arbeitsplätze oder auch die komplette Anlage, aus Wartungs- oder Reparaturgründen während der Arbeitszeit des*der Kunden*Kundin abgeschaltet werden oder führen die Gründe zu Beeinträchtigungen, übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
7. Wir sind nicht berechtigt Rechtsberatung oder Steuerberatung zu leisten. Für den Fall, dass wir den*die Kunden*Kundin auf rechtliche oder steuerliche Problemstellungen aufmerksam machen und diese Problemstellungen nicht durch eine*n Rechtsanwalt*Rechtsanwältin oder Steuerberater*in geprüft werden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Vereinbarkeit einer von uns diesbezüglich erstellten Software etc. mit rechtlichen oder steuerrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben. Der*die Kunde*Kundin stellt uns diesbezüglich von jedweder Haftung und jedwedem Schadenersatz frei.
8. Bei Gebrauchtwarenkäufen schließen wir alle Rechte des*der Kunden*Kundin wegen Sachmängeln aus. Dies gilt jedoch nicht für Schadenersatzansprüche, arglistigem Verschweigen von Mängeln oder im Falle von durch uns abgegebenen Garantiezusagen.
9. Bei allen Waren und Vertragsgegenständen, bei denen wir nicht Hersteller sind, treten wir jegliche Mängelansprüche an den*die Kunden*Kundin ab, die gegen den Hersteller oder unsere*n Lieferanten*Lieferantinnen bestehen.
§ 14 Mitwirkung des*der Kunden*Kundinnen bei Mängeln
1. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, für alle Nachbesserungen, die nötigen Informationen aus z.B. Fehlerdiagnosen selbstständig und möglichst detailliert mitzuteilen.
2. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, bei Nachbesserung über elektronische Datenübertragungssysteme oder Telefon eine*n entsprechend qualifizierte*n Mitarbeitende*n oder Facharbeiter*in zur Verfügung zu stellen, der bei der Nachbesserung mitwirkt und mitarbeitet.
3. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, bei Nachbesserungen vor Ort, uns ungehinderten Zugang zu der bemängelten Ware zu gewähren und falls erforderlich auch Arbeiten an oder mit der Ware einzustellen, um die Nachbesserungen vornehmen zu können.
4. Der*die Kunde*Kundin verpflichtet sich, uns alle etwaigen Kosten zu ersetzen, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass der Mangel nicht von uns zu verantworten ist, sondern aus z.B. Nicht-Vorhandensein eines Mangels, Anwenderfehler oder unsachgemäßer Verwendung der Ware herrührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Für unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle Rechtsbeziehungen zu unseren Vertragspartnern*Vertragspartnerinnen gelten ausschließlich die Rechte und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für alle aktuellen sowie sich ergebenden Streitigkeiten ist Ulm. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere*n Vertragspartner*in bei sich ergebenden Streitigkeiten an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Erfüllungsort für alle Verträge mit Kaufleuten ist unser Unternehmenssitz in Ulm, sofern vertraglich oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
4. Vertragssprache ist Deutsch.
5. Alle vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Änderungen oder Ergänzungen sowie Nebenabsprachen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich zulässig.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 16 Abwicklung von Fremdgarantien
1. Garantien sind Leistungsversprechen, welche vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung.
2. Der*Die Kunde*Kundin ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Anspruch aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum Hersteller und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie ggf. die Kosten eines Ersatzgerätes.
3. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des*der Kunden*Kundin durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleitungsauftrags des Kunden, der kostenpflichtig ist.
§ 17 Datenschutz
1. Der*die Kunde*Kundin ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger einschlägiger Datenschutzgesetze, selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie für die Wahrung der Rechte betroffener Personen.
2. Soweit BUSYS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des*der Kunden*Kundin verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. In diesem Fall bleibt der*die Kunde*Kundin Verantwortliche*r im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
3. Der*die Kunde*Kundin sichert zu, dass alle an BUSYS übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden und verarbeitet werden dürfen. Der*die Kunde*Kundin stellt BUSYS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Datenverarbeitung durch den*die Kunden*Kundin entstehen.
4. BUSYS ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete Unterauftragnehmer*innen oder Dienstleister*innen einzusetzen. Soweit diese im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, werden die gesetzlichen Anforderungen an die Auftragsverarbeitung eingehalten.
5. BUSYS ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung technische Protokolldaten (z.B. Logfiles, Systemprotokolle oder Monitoringdaten) zu verarbeiten, soweit dies zur Sicherstellung des Betriebs, der IT-Sicherheit, der Fehleranalyse oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
6. Sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte vertragliche Vereinbarung über Datensicherungen getroffen wurde, bleibt der*die Kunde*Kundin für die regelmäßige Sicherung seiner*ihrer Daten selbst verantwortlich.
7. Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten des*der Kunden*Kundin entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8. Soweit zur Leistungserbringung Cloud-Dienste, Software-as-a-Service (SaaS) oder sonstige IT-Dienstleistungen von Drittanbieter*innen eingesetzt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen dieser Anbieter*innen. Der*die Kunde*Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass BUSYS solche Dienste zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen einsetzen darf, sofern die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, eingehalten werden.
§ 18 Cybersecurity und IT-Sicherheit
1. BUSYS schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, keinen bestimmten Erfolg bei der Abwehr von Cyberangriffen, Schadsoftware, Phishing, Ransomware, sonstigen IT-Sicherheitsvorfällen oder Angriffen Dritter.
2. Leistungen von BUSYS im Bereich IT-Sicherheit, Virenschutz, Monitoring, Backup, Recovery, Passwortmanagement, Firewall, E-Mail-Sicherheit oder vergleichbare Schutzmaßnahmen dienen der Risikoreduzierung, stellen jedoch keine Garantie für eine vollständige Verhinderung von Sicherheitsvorfällen, Datenverlusten oder Systemausfällen dar.
3. Der*die Kunde*Kundin bleibt für die Einhaltung der ihm*ihr obliegenden organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen selbst verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich vertraglich von BUSYS übernommen wurden. Dies gilt insbesondere für Passwortsicherheit, Benutzer- und Rechteverwaltung, Freigabeprozesse, Schulung von Mitarbeitenden, Prüfung verdächtiger Nachrichten und die Einhaltung interner Sicherheitsrichtlinien.
4. Der*die Kunde*Kundin ist verpflichtet, erkennbare Sicherheitsvorfälle, Verdachtsfälle, unberechtigte Zugriffe, Schadsoftwarebefall oder sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten unverzüglich an BUSYS zu melden, sofern BUSYS Leistungen im betroffenen Systembereich erbringt.
5. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt BUSYS keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der*die Kunde*Kundin empfohlene oder erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Updates, Passwortwechsel, Systemhärtungen, Zugriffsbeschränkungen oder sonstige Schutzmaßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig umsetzt.
§ 19 Fernwartung und Remote-Zugriff
1. BUSYS ist berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen ganz oder teilweise mittels Fernwartung, Fernzugriff oder sonstiger Remote-Technologien zu erbringen, sofern dies technisch möglich und dem*der Kunden*Kundin zumutbar ist.
2. Der*die Kunde*Kundin stellt sicher, dass die für die Fernwartung oder den Remote-Zugriff erforderlichen technischen Voraussetzungen, Zugänge, Freigaben und Berechtigungen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stehen.
3. Soweit aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen eine Leistungserbringung per Fernzugriff nicht oder nicht vollständig möglich ist, ist BUSYS berechtigt, die Leistung vor Ort oder mit angemessenem Mehraufwand zu erbringen. Der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand ist von dem*der Kunden*Kundin zu tragen, sofern BUSYS die Unmöglichkeit des Fernzugriffs nicht zu vertreten hat.
4. Der*die Kunde*Kundin trägt die Verantwortung dafür, dass durch die von ihm*ihr bereitgestellten Fernzugänge keine Rechte Dritter verletzt und keine internen oder gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
5. BUSYS ist berechtigt, im Rahmen von Fernwartung und Remote-Zugriff technische Protokolle über Beginn, Dauer, Art und Umfang des Zugriffs zu erstellen und zu verarbeiten, soweit dies zur Dokumentation, Fehleranalyse, Nachweisführung, IT-Sicherheit oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
§ 20 Änderungen von Herstellerleistungen / Cloud- und SaaS-Diensten
1. Soweit BUSYS Leistungen auf Basis von Produkten, Diensten, Cloud-Angeboten, Software-as-a-Service (SaaS)-Leistungen oder sonstigen Leistungen von Herstellerinnen oder Drittanbieterinnen erbringt, hängt der Leistungsumfang teilweise von deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang und technischen Vorgaben ab.
2. Ändern Hersteller*innen oder Drittanbieter*innen ihre Produkte, Dienste, Schnittstellen, Lizenzmodelle, Sicherheitsanforderungen, Bereitstellungsformen, Funktionsumfänge oder stellen sie einzelne Leistungen ganz oder teilweise ein, ist BUSYS berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen entsprechend anzupassen, soweit dies aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich und dem*der Kunden*Kundin zumutbar ist.
3. BUSYS wird den*die Kunden*Kundin über wesentliche Änderungen, soweit diese BUSYS bekannt sind und soweit sie die vertraglich geschuldeten Leistungen erheblich betreffen, in angemessener Form informieren.
4. Führt eine Änderung im Sinne von Absatz 2 dazu, dass sich die Leistungserbringung wesentlich ändert oder ein erheblicher zusätzlicher Aufwand entsteht, sind die Parteien berechtigt, eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen.
5. Soweit Leistungen von Hersteller*innen oder Drittanbieter*innen endgültig eingestellt werden und BUSYS hierauf keinen Einfluss hat, ist BUSYS berechtigt, die betroffenen Leistungen nach angemessener Vorankündigung einzustellen, sofern keine zumutbare Ersatzlösung zur Verfügung steht.
§ 21 Umsetzung technischer Empfehlungen
1. BUSYS kann dem*der Kunden*Kundin im Rahmen der Leistungserbringung technische, organisatorische oder sicherheitsrelevante Empfehlungen aussprechen, insbesondere im Hinblick auf Systemupdates, Sicherheitsmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen, Netzwerksicherheit, Backup-Konzepte, Authentifizierungsverfahren oder sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit.
2. Die Entscheidung über die Umsetzung solcher Empfehlungen obliegt grundsätzlich dem*der Kunden*Kundin, sofern nicht ausdrücklich eine vertragliche Verpflichtung zur Umsetzung vereinbart wurde.
3. Lehnt der*die Kunde*Kundin empfohlene Maßnahmen ganz oder teilweise ab oder verzögert deren Umsetzung erheblich, übernimmt BUSYS keine Haftung für Schäden, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder Systemausfälle, die auf die unterlassene Umsetzung dieser Maßnahmen zurückzuführen sind.
4. BUSYS ist berechtigt, empfohlene Maßnahmen, deren Umsetzung der*die Kunde*Kundin ablehnt, zu Dokumentationszwecken festzuhalten.
5. Sofern die Ablehnung empfohlener Maßnahmen ein erhebliches Risiko für den sicheren Betrieb der Systeme darstellt, ist BUSYS berechtigt, die betroffenen Leistungen einzuschränken oder einzustellen, soweit dies zur Wahrung der IT-Sicherheit erforderlich und dem*der Kunden*Kundin zumutbar ist.
§ 22 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. BUSYS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und der*die Kunde*Kundin hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, Änderungen der angebotenen Leistungen oder Anpassungen an neue organisatorische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem*der Kunden*Kundin in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Gleichzeitig wird der*die Kunde*Kundin über die beabsichtigte Änderung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie sein*ihr Widerspruchsrecht informiert.
3. Widerspricht der*die Kunde*Kundin den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird BUSYS den*die Kunden*Kundin in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
4. Widerspricht der*die Kunde*Kundin den Änderungen fristgerecht, bleiben die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen. BUSYS ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen, sofern BUSYS die Fortführung des Vertrags unter den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.
5. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen bestehen oder danach abgeschlossen werden.