Das neue E-Rezept wird voraussichtlich ab Anfang 2024 für alle Praxen verpflichtend sein. Gerade was die Umsetzung dieser Anwendung angeht, gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten, etwa im Bereich der Signatur. Daher sollten Sie sich so bald wie möglich mit dem Thema auseinander setzen, um entscheiden zu können, welcher Weg hier für Ihre Praxis der richtige ist.
Die Umsetzung in Ihrem CGM M1 PRO läuft, vereinfacht betrachtet, folgendermaßen ab: Um mit dem E-Rezept starten zu können, muss die Anwendung zunächst durch uns eingerichtet werden. Anschließend können Sie Ihre Rezepte wie gewohnt ausfüllen. Nach Ihrer elektronischen Signatur werden die E-Rezept-Daten verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und an einen Fachdienst übertragen. Jedes verordnete Präparat erhält dabei seinen eigenen QR-Code, über welchen das jeweilige Rezept dann durch die Patient:innen oder die Apotheke abgerufen werden kann – entweder über die Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder alternativ über einen Ausdruck, sofern Ihre Patient:innen kein Smartphone oder Tablet besitzen.
Hier die Voraussetzungen, um das E-Rezept anwenden zu können, im Überblick:
-
Konnektor der Version PTV 4 oder höher
-
Behandlerlizenz in CGM M1 PRO für jede Ärztin oder Arzt, die oder die das E-Rezept signieren möchte
-
Kartenterminal zum Einlesen der eHBA (2. Generation)
-
aktueller Updatestand Ihres CGM M1 PRO
-
Einrichtung des neuen Druckverfahrens gemäß KBV-Stylesheet
-
Laserdrucker
-
Bei Bedarf TLS-Verschlüsselung inklusive Aktivierung der Komfortsignatur
Sollten Sie das E-Rezept für Ihre Praxis noch nicht aktiviert haben, dann setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung, damit wir noch in diesem Jahr einen Termin für die Einrichtung vereinbaren können. Weitere Infos rund um das E-Rezept finden Sie weiter unten in der Moduldokumentation. Außerdem finden Sie auf der CGM-Website ein nützliches Tutorial zu dem Thema.