Warum bei Verordnungen nur die persönliche Unterschrift gilt

28.10.2025 | BS Bucher Systemlösungen

Wie wichtig, die Einhaltung formaler Vorgaben bei Verordnungen ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). In einem konkreten Fall wurde ein Kardiologe regresspflichtig, weil er über mehrere Jahre hinweg Verordnungen für den Sprechstundenbedarf nicht persönlich unterschrieben, sondern gestempelt hatte.

Was war passiert?

Zwischen dem 1. Quartal 2015 und dem 2. Quartal 2018 wurden die Verordnungen mit einem Faksimilestempel versehen. Die Krankenkasse beantragte daraufhin einen Regress, da die Verordnungen formal nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Das BSG entschied: Vor Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur ist ausschließlich die persönliche Unterschrift zulässig. Ein Stempel reicht nicht aus – auch dann nicht, wenn die medizinische Indikation korrekt war.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Die Entscheidung zeigt: Formale Fehler können teuer werden. Die persönliche Unterschrift ist ein rechtlich notwendiger Bestandteil der Verordnung. Wird sie durch einen Stempel ersetzt, kann dies zur Ungültigkeit der Verordnung und zu Regressforderungen führen.

Was ist zulässig?

  • Eigenhändige Unterschrift mit Stift auf Papier
  • Digitale Unterschrift mit qualifizierter elektronischer Signatur

Nicht zulässig sind:

  • Unterschriftenstempel

  • eingescannte Unterschriften ohne qualifizierte Signatur

  • automatisierte Signaturen ohne persönliche Freigabe

Empfehlungen für Ihre Praxisorganisation

  • Verordnungen müssen persönlich unterschrieben werden – entweder handschriftlich oder digital mit qualifizierter Signatur.

  • Vertretungsregelungen klar definieren: Auch bei Abwesenheit muss die Unterschrift durch eine berechtigte Person erfolgen – persönlich und rechtskonform.

  • Praxissoftware prüfen: Unterstützt Ihre Lösung rechtssichere elektronische Signaturen? Falls nicht, sollten papiergebundene Prozesse weiterhin mit persönlicher Unterschrift erfolgen.

  • Mitarbeitende sensibilisieren: Formale Anforderungen sind Teil der ärztlichen Verantwortung und sollten regelmäßig thematisiert werden.

Fazit

Die persönliche Unterschrift ist bei Verordnungen unverzichtbar – ob von Hand oder digital. Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Prozesse rechtskonform und sicher zu gestalten.

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