eEB – Kein Kartenstress mehr in der Praxis

02.02.2026 | Praxiswissen

Gesundheitskarte vergessen oder gerade nicht zur Hand? Mit der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) können Patientinnen und Patienten ihren Versicherungsnachweis einfach digital selbst anstoßen. Der Nachweis kommt sicher in der Praxis an – ohne Papier, ohne Nachreichen und ohne zusätzliche Wege.

 

Das bringt Vorteile für alle:

Für Patientinnen und Patienten

  • Behandlung auch ohne eGK möglich

  • Kein Nachreichen der Karte, keine Zusatztermine

  • Digital, sicher und schnell über die Krankenkassen-App

Für die Praxis

  • Weniger Rückfragen und Unterbrechungen am Empfang

  • Klare, digitale Abläufe – auch bei Hausbesuchen oder Videosprechstunden

  • eRezepte, eAU und Überweisungen können sofort erstellt werden

 

So funktioniert die eEB

Patientinnen und Patienten fordern die elektronische Ersatzbescheinigung über die App ihrer Krankenkasse an. Dort wird die eEB ausgewählt und die Praxis per Adresse oder QR-Code hinterlegt. Der Versicherungsnachweis wird anschließend verschlüsselt direkt an die Praxis übermittelt.

Hinweis: Noch nicht alle Krankenkassen bieten die eEB-Funktion bereits in ihrer App an. Patientinnen und Patienten informieren sich am besten direkt bei ihrer Krankenkasse.

 

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. Juli 2025 sind Arztpraxen verpflichtet, elektronisch übermittelte Ersatzbescheinigungen anzunehmen. Die Nutzung der eEB ist für Patientinnen und Patienten freiwillig – die elektronische Gesundheitskarte kann weiterhin verwendet werden.

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