Gefahrguthinweis

Infos bei Sendungen mit Gefahrgutkennzeichnung

Sehr geehrte Kunden,

vielen Dank, dass Sie sich für Ware aus unserem Haus entschieden haben.
Einige Artikel in unserem Produktportfolio fallen unter die Gefahrgut-Verordnung und müssen besonders behandelt werden. Falls auf der Sendung zu Ihnen eine Gefahrgutkennzeichnung oder ein Warnhinweis angebracht ist, bitten wir darum folgende Informationen genau zu lesen und sich im Falle einer beschädigten Ware oder einem geöffneten Paket umgehend an uns zu wenden. Ebenso können Sie auf dieser Webseite Prüfprotokolle zu Akku- und Batteriezellen anfragen. Diese werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.*

Rechte und Vorschriften mit Gefahrgut auf der Straße finden Sie auf der Webseite des zuständigen deutschen Ministeriums.

Handhabung von Gefahrgut

Notfallsituationen

Bei defekter oder ausgelaufener Ware, welche keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Gefahrgutexperten auf.

Im Falle von auslaufender, umweltgefährdender oder brennender Ware, nehmen Sie umgehend Kontakt zu unseren Gefahrgutexperten und der Feuerwehr auf**!

Umgang mit Gefahrgut

Bitte schützen Sie sämtliche Gefahrgutsendungen vor Stürzen, Feuchtigkeit, elektrischen Zündquellen und Extremtemperaturen. Einige Einflussquellen können sich negativ auf das Gefahrgut auswirten. Hier besteht gegebenenfalls Verletzungsgefahr, weshalb erhöhte Vorsicht und Sorgfalt vorausgesetzt wird.

Gefahrgut-Ansprechpartner

Feuerwehr Telefonnummer: 112

Herr Trautmann
info@buchergruppe.com
Telefonnummer: +49 731 / 880 310 – 0

Kennzeichnungen auf Ihrer Sendung

oder deutsch auch „Begrenzte Mengen“

Nach den ADR/RID-Richtlinien dürfen Gefahrgutstoffe ohne weitere Gefahrgutausweisung in begrenzten Mengen mit einem Limited Quantity Zeichen ausgestattet und versendet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen ADR/RID-Buch.

ADR 2019***

 

Nach den ADR/RID-Richtlinien müssen Artikel mit Gefahrstoffen wie Batterien – oder auch Batterien selber – mit einer UN-Nummer, einer Telefonnummer des Ansprechpartners, einer Prüfprotokoll-Nennung und dem dafür vorgesehenen Warnhinweis gekennzeichnet werden. Die zum Produkt passende UN-Nummer und Handhabung lässt sich dem ADN/RID-Buch entnehmen.

ADR 2019***

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Handhabung von Batterien“.

Informationen und Batterie-Prüfbescheinigung

Aus logistischen Gründen können wir keinen Direktdownload der Prüfbescheinigungen anbieten oder Prüfbescheinigungen der Batterien direkt der Sendung beilegen. Auf der Webseite des Herstellers Ihres Produkts lassen sich meist Prüfprotokolle anfragen.

Da die Unternehmen der Bucher Gruppe verpflichtet sind Ihnen Prüfprotokolle zur Verfügung zu stellen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Anfrage von weiteren Informationen zur Batterie oder zum Prüfprotokoll der Batterie durch folgendes Formular zu tätigen:

Anrede

Art der Anfrage *

Datenschutz *

11 + 11 =

* Gerne senden wir Ihnen zeitnah die Prüfbelege der Akku- und Batteriezellen via E-Mail oder Post zu. Da der Versand teilweise direkt von unseren Distributoren erfolgt und die Ware somit nicht über unser Lager läuft oder uns die Prüfdokumente erst nach dem Versand vorliegen, kann es daher zu Wartezeiten von einigen Tagen kommen. Dies bitten wir zu entschuldigen. Im Notfall oder bei Gefahr bitten wir Sie umgehend telefonischen Kontakt zu uns aufzunehmen.

** Bitte beurteilen Sie eigenständig nach Notfall und gemäß dem ADR, wie vorgegangen werden soll. Diese Webseite dient nur als Informationsplattform und bietet keine rechtliche Beratung an. Schuldfragen und Einsatz-Kosten können nur durch ein rechtlich anerkanntes Gutachten geprüft und geklärt werden.

*** Bitte beachten Sie, dass die angegebene Webseite vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) aus dem Jahr 2019 stammt. Laut Aussage der IHK Ulm (Industrie und Handelskammer Ulm) folgt eine neue Ausgabe im Jahr 2021. Die Webseite buchergruppe.com und deren Unterseiten werden nicht automatisiert aktuell gehalten sondern müssen manuell aktualisiert werden. Bitte informieren Sie sich daher selbstständig über Neuerungen.

**** Gegebenenfalls darf von Dritten (Versanddienstleister, Zusteller, Sicherungsdiensten (wie Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr oder THW) die Lieferschein- bzw. Dokumenttasche geöffnet werden. Bezüglich unseren Datenschutzrichtlinien lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.