Die Telematikinfrastruktur (TI) wird bis zum 31. Dezember 2025 auf das neue Verschlüsselungsverfahren ECC256 umgestellt, da der bisherige Algorithmus RSA2048 ausläuft. Grundlage ist eine Vorgabe des BSI und der Bundesnetzagentur.
Betroffen sind alle TI-Komponenten, die nicht ECC-fähig sind – darunter rund 35.000 Konnektoren in Praxen und Kliniken sowie zehntausende Heilberufsausweise, SMC-B-Karten und ggf. gSMC-KT-Gerätekarten.
Die gematik hält am Zeitplan fest, erlaubt aber Ausnahmen: Rund 160.000 Gerätekarten dürfen in Abstimmung mit dem BSI bis Ende 2025 weiterverwendet werden.
Nicht alle Praxen sind betroffen – entscheidend ist, ob ihre Komponenten bereits ECC unterstützen. PVS-Anbieter und Hersteller wollen betroffene Praxen proaktiv informieren.
Ein paar Hinweise für Sie:
- gSMC-KT (Gerätekarten für Kartenterminals):
Diese Karten dürfen über den 31.12.2025 hinaus genutzt werden. Die gematik hat bestätigt, dass gSMC-KT 2.0 bis zum 31.12.2026 zulässig bleibt. In vielen Fällen können die Karten bis zum Ablauf ihres Zertifikats weiterverwendet werden. - eHBA und SMC-B (Heilberufs- und Praxisausweise):
Kartenherausgeber wie D-Trust kontaktieren betroffene Praxen direkt. Es gibt zwei Optionen:- Eine kostenlose Ersatzkarte mit der Restlaufzeit der bisherigen Karte.
- Eine Folgekarte zum vergünstigten Preis (zeitlich befristete Aktion).
- KIM-Clientmodul der CGM:
Eine neue Version wird in den nächsten Wochen veröffentlicht und mit dem Q3-Update ausgerollt. Die Installation ist verpflichtend bis zur Einführung von PTV6 (geplant für Ende November 2025). Auch hier erfolgt eine begleitende Kundenkommunikation.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Karten getauscht haben, melden Sie sich bei uns, damit wir diese für Sie im System einrichten können.